Wir sind nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Groß-Gerau
vom 08.12.2023 – St. Nr. 21 250 73223 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes
von der Körperschaftssteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch Bescheinigung
des Finanzamtes Groß-Gerau -St.Nr. 21 250 73223- als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur für diese gemeinnützigen Zwecke verwendet wird.
Spendenkonto :
DE52 5085 2553 0000 0045 56
Kontoinhaber:
FÖRDERVEREIN JÜDISCHE GESCHICHTE UND KULTUR IM KREIS GROß-GERAU E.V.