Mitspracherecht für die Eigentümer ?

Gedenken – Bei Verlegung von Stolpersteinen muss einiges bedacht werden – Mancher steht dem Projekt kritisch gegenüber

Eingequetscht: Bislang gibt es in Alt-Nauheim nur eine Tafel, die an den Holocaust erinnert. Oft ist der Zugang jedoch durch parkende Autos blockiert. Foto: Rainer Beutel

NAUHEIM.


Mit künstlerisch gestalteten Stolpersteinen haben bereits viele Kommunen auf das schreckliche Schicksal hingewiesen, das Juden unter dem nationalsozialistischen Terrorregime erleiden mussten. In Nauheim geht die Initiative vom Heimat- und Museumsverein aus, der darin eine Chance sieht, „zu erinnern statt zu vergessen“.

Die gemeindlichen Gremien müssen es grundsätzlich erlauben, dass Stolpersteine im öffentlichen Raum verlegt werden können. Der Sozialausschuss hat am Montag eine entsprechende Vorlage einstimmig gebilligt, lediglich Lars Jüngling (CDU) enthielt sich eines Votums. Das letzte Wort spricht die Gemeindevertretung am Donnerstag (18.).

Aufmerksam werden, inne halten und lesen

Diskutiert wurde, ob die heutigen Bewohner und Eigentümer ein Mitspracherecht haben, wenn ihr Haus als letzter bekannter Wohnsitz eines Opfers bekannt ist und ein Stolperstein davor verlegt werden soll.

Die gold glänzenden Symbole sollen im Gehweg eingelassen werden. Der Begriff des „Stolperns“ ist nicht als Hindernis gemeint: Es geht darum, aufmerksam zu werden, innezuhalten und zu lesen, wer in diesem oder jenem Haus gelebt hat und was mit ihm passiert ist. Die Stadt Flörsheim hat zum Beispiel im Jahr 2009 Stolpersteine in Wiesbaden verlegen lassen, um an jüdische Opfer des Nazi-Regimes zu erinnern, die einst in Flörsheim lebten.

Bei der Aktion müsse mit Fingerspitzengefühl vorgegangen werden, hieß es am Montag. Es sei kein Vetorecht vorgesehen, weil dies bei dem „Instrument gegen das Vergessen“ nicht üblich sei, sagte Fritz Klink (FLN). Es gehe um „Information und nicht um Einvernehmen“. Es könne aber auch zu Spannungen führen, wenn es nicht einvernehmlich passiere, warnte Michael Brandmüller (Grüne).

Bürgermeister Jan Fischer (CDU) sagte, dass im öffentlichen Raum mit Genehmigung der Gemeinde auch etwas unternommen werden könne, wenn es nicht einvernehmlich sei. Zu beschließen sei eine Verwaltungsrichtlinie. Die Verlegung sei bundeseinheitlich geregelt und dem Initiator geschuldet, der die Idee hatte und die Stolpersteine auch verlegt.

Es geht um zwölf ehemalige Mitbürger

Beigeordneter Hans Joachim Brugger (CDU) klärte als Vorstandsmitglied des Museumsvereins über die Hintergründe auf. Es handele sich um die Namen von zwölf ehemaligen jüdischen Mitbürgern, die in Alt-Nauheim lebten. Wenn das Parlament den Beschluss gefasst habe, knüpfe der Museumsverein Kontakt mit den Bewohnern der entsprechenden Häuser und den noch verbliebenen Angehörigen.

Das werde seine Zeit brauchen; die Stolpersteine würden also nicht auf einmal verlegt. Somit bestehe Zeit, „ein möglichst großes Einvernehmen zu erzielen“. Es sei klar, dass der Museumsverein nicht dort anfange, wo Anwohner oder Eigentümer dem Projekt kritisch oder gar ablehnend gegenüber stünden. Ein Stolperstein kostet derzeit 120 Euro, informierte Brugger. Der Museumsverein bemühe sich, Sponsoren zu finden, die die Aktion unterstützen.

Einig war sich der Sozialausschuss, dass Stolpersteine eine Chance sind, auch in Nauheim an das Schicksal von Juden zu erinnern. „Es wäre eine weitergehende Möglichkeit über die Tafel an der Mauer des alten Rathaushofs hinaus“, hieß es. Darauf seien nicht einmal alle Namen der Opfer vermerkt.

Fischer betonte, dass es bei den Stolpersteinen „nicht um Schuldzuweisung oder Kenntlichmachung geht, sondern um eine Erinnerung wider das Vergessen“. Es sei auch eine Beschäftigung mit der eigenen Ortsgeschichte.

Birgid
Author: Birgid

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